Den nächsten Schritt wagen.
Tipps zur Finanzierung & Förderung.
Weiterbildung ist Investition in Ihre Zukunft.
Staat und Länder fördern Ihr Vorhaben, sich beruflich weiterzubilden, mit verschiedenen Möglichkeiten. Hier finden Sie einen Überblick über die gängigsten Fördermöglichkeiten und Finanzierungstipps – ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich an den jeweiligen Stellen über Ihren individuellen Fall.
Staatliche Förderprogramme
Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sind die staatlichen Förderprogramme wie Stipendien & Zuschüsse (Nationales Stipendienprogramm, Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Bildungsprämie) sowie Darlehen (KfW-Studienkredit, Bildungskredit) aufgelistet.
- Studienformat: Offen für alle Studienformate (außer Promotionsstudium)
- Keine Altersbeschränkung
- Förderhöhe: 300 Euro pro Monat
- Förderkriterien: Besonders begabte und leistungsorientierte Studierende, ausdrücklich auch beruflich Qualifizierte
- Alle Infos unter: www.deutschlandstipendium.de
- Studienformat: Berufsbegleitende Weiterbildung (auch Studium)
- Altersbeschränkung: Jünger als 25 Jahre, bei Berücksichtigung von Anrechnungszeiten jünger als 28 Jahre
- Förderhöhe: Insgesamt bis zu 8.100 Euro
- Förderkriterien: Abgeschlossene Berufsausbildung
- Alle Infos unter: SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
- Studienformat: Nur für Erststudium (Bachelor), Vollzeit oder berufsbegleitend
- Keine Altersbeschränkung
- Förderhöhe: Für die Dauer der Regelstudienzeit 934 Euro pro Monat (zzgl. 980 Euro Büchergeld und ggf. Betreuungspauschale von 160 Euro für Kinder unter 14 Jahren) bei Vollzeitstudium oder 2.900 Euro pro Jahr bei berufsbegleitendem Studium
- Förderkriterien: Besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
- Alle Infos unter: www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
Darlehen
- Studienformat: Gewährung von Studienabschlussdarlehen für die Examensvorbereitung. Die Abschlussdarlehen können bis zu vier Semester lang vergeben werden.
- Keine Altersbeschränkungen
- Förderhöhe: Monatlicher Höchstbetrag von 700 Euro, max. Gesamtbetrag von 17.000 Euro (nur gegen Sicherheit, z.B. durch Bürgschaft)
- Alle Infos unter www.darlehenskasse-bayern.de
- Studienformat: Erststudium sowie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudium und Promotionen – Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitend
- Altersbeschränkungen: Jünger als 44 Jahre bei Antragstellung
- Förderhöhe: Je nach Bedarf bis 650 Euro pro Monat
- Alle Infos unter: www.kfw.de
- Voraussetzung: Unvorhergesehene, akute und vorübergehende finanzielle Notlage; persönliches Beratungsgespräch, Nachweis der Notlage
- Keine Altersbeschränkung
- Förderhöhe: Kurzfristiges, zinsloses Überbrückungsdarlehen. Auf die Zahlung dieser Hilfe besteht kein Rechtsanspruch.
- Alle Infos unter: www.studierendenwerk-augsburg.de
Weitere Möglichkeiten
Viele Arbeitgebende sehen es positiv, wenn ihre Mitarbeitenden sich weiterbilden möchten. Darum kann sich ein Gespräch mit der Führungskraft oder der Personalabteilung lohnen, indem Sie mögliche Unterstützungsformen klären.
Denkbar sind:
- Finanzielle Unterstützungspauschale (monatlich oder jährlich)
- Angepasste Arbeitszeiten
- Unterstützung durch Bildungsurlaub, Sonderurlaub oder Freistellung für die Prüfungsvorbereitung
- Übernahme der Studienbeiträge während Weiterbildung oder nach erfolgreichem Abschluss (ganz oder teilweise)
Viele unserer Teilnehmenden werden von ihren Arbeitgebenden unterstützt. Es lohnt sich also, das Gespräch zu suchen.
Es gibt zahlreiche Anbieter von Bildungskrediten. Informieren Sie sich daher im Vorfeld gut und vergleichen Sie die Angebote.
- Bildungsfonds der Deutsche Bildung AG: www.deutsche-bildung.de
- Förderkredit der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/
Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren
Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder ein Studium können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dadurch können Sie je nach Steuerklasse einen erheblichen Betrag der entstandenen Kosten wieder zurückerstattet bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter: www.vhl.de
Für Soldatinnen und Soldaten besteht die Möglichkeit, dass der Berufsförderungsdienst (BFD) die Kosten für ein Studium übernimmt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen BFD-Beratungsstelle oder unter: www.bfd.bundeswehr.de
„Durch das Studium habe ich meine analytischen und strategischen Fähigkeiten weiterentwickelt.“
Lukas Wiedemann
Durch eine Finanzierung oder Förderung erhalten Sie finanzielle Freiheit und können sich auf zukünftige Herausforderungen im Berufsleben vorbereiten.
Mit einem berufsbegleitendem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens konnte Lukas Wiedemann seine Kenntnisse in Technik und Wirtschaft vereinen.
Lukas Wiedemann
Service Senior Consultant