Studierende der OTH Regensburg

Rundum informiert - FAQ

Kann ich auch ohne Abitur an einer hochschulischen Weiterbildung teilnehmen?

Ja. Auch ohne Abitur ist es möglich, an einer Weiterbildung an unseren Hochschulen teilzunehmen. Voraussetzung für eine Weiterbildung ohne Abitur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung oder eine berufliche Fortbildungsprüfung. Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für ein Weiterbildungsangebot sind in der jeweiligen Studienprüfungsordnung geregelt.

Habe ich mit der Weiterbildung Aufstiegschancen?

Durch die Kombination Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse, die aus einem vorangegangenen Studium oder aus einer beruflichen Ausbildung stammen können, und dem Fachwissen, das durch hochschulische Weiterbildung in Einklang mit der Berufspraxis erworben wird, verbessern Sie maßgeblich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch die individuellen Möglichkeiten bei der Kursauswahl entwickeln Sie Ihr ganz persönliches Kompetenzprofil. Bei der Wahl des Weiterbildungsangebots kommt es darauf an, zunächst zu klären, welche betrieblichen Aufgaben Sie wahrnehmen möchten und welche Stelle Sie im Unternehmen anstreben. Auch die heterogene Zusammensetzung der Kursgruppen erweist sich als wesentlicher Vorteil einer berufsbegleitenden Weiterbildung, da so das interdisziplinäre Arbeiten gefördert wird und Sie vom Wissen der anderen Teilnehmenden profitieren können. Jede Weiterbildung vergrößert somit auch Ihr persönliches Netzwerk.

Kann ich neben dem Beruf studieren?

Unsere modernen Studienkonzepte ermöglichen Ihnen eine effiziente Weiterbildung neben Ihrer Berufstätigkeit. Um Studium und Beruf zu vereinbaren, finden die Lehrveranstaltungen an Abenden, Wochenenden und kompakten Blockterminen statt. So ist es möglich, parallel zu beruflichen und privaten Verpflichtungen einen weiteren Schritt nach oben auf der Karriereleiter zu machen.

Sind berufsbegleitende Studiengänge in der Weiterbildung mit Vollzeitstudienangeboten gleichwertig?

Ja. Ob Sie einen Studienabschluss, egal ob Bachelor oder Master, nebenberuflich oder in einem Vollzeitangebot erwerben, wirkt sich nicht auf den Stellenwert des Abschlusses aus. Beide Studienformate führen auf unterschiedlichen Wegen zum gleichen Ziel.

Wie unterscheidet sich ein berufsbegleitendes Studium von einem dualen Studiengang?

Ein berufsbegleitendes Studium erfolgt parallel zur Berufstätigkeit. Die Lehrveranstaltungen finden an Abenden, Wochenenden und kompakten Blockterminen statt, wodurch ein gleichzeitiger Fokus auf den Beruf und das Studium möglich ist. Berufsbegleitend Studierende verfügen bei Studienbeginn bereits über teils mehrjährige Berufserfahrung. Ein duales Studium kombiniert hingegen ein Studium mit vergüteten Praxisphasen („Studium mit vertiefter Praxis“) oder mit einer Berufsausbildung in einer Organisation („Verbundstudium“). Die Praxisphasen im Betrieb finden überwiegend in den Semesterferien und im Praxissemester statt. In dieser Zeit liegt der Fokus auf der Berufstätigkeit, wohingegen während des Semesters das Studium im Vordergrund steht. Ein duales Studium stellt für Studierende oftmals die erste Möglichkeit dar, praktische Erfahrung zu sammeln.

Warum werden für eine Weiterbildung Studiengebühren erhoben?

Im Bereich der hochschulischen Weiterbildung fallen Gebühren bei den Programmen zur Kostendeckung an. Die Mittel müssen voll eingesetzt werden, denn die Hochschulen erzielen durch Weiterbildungen, die so konzipiert sind, dass sie neben dem Beruf absolviert werden können, keinen Gewinn. Folgende Vorteile ergeben sich für Sie:
Kleine Studierendengruppen durch begrenzte Teilnehmendenzahl, Unterrichtsräume mit hoher Qualität, gezielt ausgewählte Dozierende mit besonderer Qualifikation sowie individuelle Betreuung und Verwaltungsunterstützung für die Studierenden.

Die Gebühren für Ihre Weiterbildung finden Sie in der Übersichtstabelle unserer Datenbank und beim jeweiligen Angebot aufgeführt.

Wie alt sind Teilnehmende berufsbegleitender Weiterbildungen?

Unsere Teilnehmenden haben bereits mehrjährige Berufserfahrung erworben und teilweise bereits ein grundständiges Studium absolviert. Das durchschnittliche Alter liegt zwischen 25 und 55 Jahren.

Sind die Weiterbildungen und die Abschlüsse anerkannt?

Ja, es handelt sich um allgemein staatlich anerkannte Abschlüsse.

Sind Urlaubssemester möglich?

Studierende können in der Regel bis zu zwei Urlaubssemester während ihres Studiums einlegen. Ausnahme: Im Fall von Elternzeit kann die Beurlaubung regelmäßig bis zu dem Semester ausgesprochen werden, in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule zur Beantragung eines Urlaubssemesters sowie über die Regelungen der fristgerechten Rückmeldung.

Ist Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit möglich?

Bei einer Bildungsfreistellung, Bildungszeit bzw. einem Bildungsurlaub gewähren Arbeitgeber Ihren Angestellten eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. Es ist vergleichbar mit einem zusätzlich bezahlten Urlaub für Arbeitnehmende, welcher für Bildungsmaßnahmen genutzt werden muss. In einigen Bundesländern gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung; das bedeutet, dass berufsbegleitend Studierende dort grundsätzlich Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Bildungszeit beantragen können. In Bayern gibt es derzeit keine landesgesetzliche Regelung dafür. Allerdings unterstützen viele Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterenden. Daher lohnt es sich bei den Vorgesetzten nachzufragen. Denn oft sind individuelle Absprachen wie Freistellungen, finanzielle Unterstützungen oder Zeitkontenmodelle möglich. Manchmal deckt sich auch Bedarf auf, der in einem Corporate Programm mündet, mit dem direkt mehrere Mitarbeitende geschult werden können. In vielen Bundesländern sind unsere Weiterbildungsangebote für den Bildungsurlaub anerkannt. Wenn Sie also in einem Bundesland arbeiten, in dem es eine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub gibt, prüfen Sie Ihren individuellen Fall und beantragen Sie bei Möglichkeit Bildungsurlaub für eine Weiterbildung an einer unserer Hochschulen.

Wie teilt sich das Studium im Hinblick auf Präsenz- und Online-Studium auf? Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Die Aufteilung zwischen Präsenz- und Online-Studium im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildungen variiert je nach Format. Die Programme sind so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen Berufstätiger entsprechen. Je nach Weiterbildungsangebot finden Blockveranstaltungen an Wochenenden, Abendkurse oder kompakte Seminarwochen statt. Online-Elemente wie Video-Vorlesungen, virtuelle Seminare oder E-Learning-Plattformen sind oft integriert, um eine flexible Zeiteinteilung zu ermöglichen.

Eine allgemeingültige Anwesenheitspflicht gibt es nicht, da die Regelungen je nach Studiengang unterschiedlich sind. Es ist wichtig, dass Sie sich zu Beginn Ihrer Weiterbildung über die Anforderungen und Regelungen Ihres Weiterbildungsinstituts und Ihres Studiengangs genau informieren.

Kann mein (ausländischer) Abschluss für die Zulassung anerkannt werden?

An anderen Hochschulen bzw. im Ausland erbrachte Studienleistungen können im Regelfall für einen weiterbildenden Studiengang bzw. Zertifikatskurs anerkannt werden. Grundlage dafür bildet die Lissabon-Konvention. Informieren Sie sich beim Weiterbildungsinstitut Ihrer Hochschule über die Anerkennung Ihrer Abschlüsse.

Können Vorleistungen angerechnet werden?

Grundsätzlich ist es möglich, aus einschlägigen Berufsausbildungen und Fortbildungen Vorleistungen anzurechnen. Die Studiengangsleitung und ggf. der Dozent prüfen, welche Vorleistungen die Hochschule anrechnen kann. Dies wird in einem Beratungsgespräch an Ihrem Weiterbildungsinstitut näher erläutert.

Was passiert bei einem Arbeitsplatzwechsel während der Weiterbildung?

Sie müssen einen Arbeitsplatzwechsel während Ihrer Weiterbildung nicht bei der Hochschule melden. Er ist jedoch insofern auch für die Weiterbildung von Bedeutung, als dass Sie sich unter Umständen zu Anfang bei einer neuen Stelle in einem ungewohnten beruflichen Umfeld bewegen und dort erst einarbeiten müssen. Dadurch entsteht ggf. zusätzlicher persönlicher und zeitlicher Aufwand. Dies sollten Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen.

Was ist, wenn ich während der Weiterbildung arbeitslos werde? Kann ich dann weiterstudieren oder werde ich exmatrikuliert?

Wenn Sie während der Weiterbildung arbeitslos werden, werden Sie normalerweise nicht exmatrikuliert. Ihr Studierenden-Status bleibt unberührt von Ihrer Beschäftigungssituation. Sie können Ihre Weiterbildung fortsetzen, allerdings empfehlen wir, sich umgehend bei der Studienberatung Ihrer Hochschule zu melden, um sich über mögliche Unterstützungsangebote und die Auswirkungen auf BAföG, Studienkredite oder Stipendien zu informieren. Ebenfalls sollten Sie Ihre veränderte Situation dem Arbeitsamt melden, da dies Einfluss auf Arbeitslosengeld oder weitere Fördermaßnahmen haben kann.

Welche Tipps gibt es, um eine Weiterbildung neben dem Beruf erfolgreich zu schaffen?

Unsere Tipps zur Selbstorganisation einer Weiterbildung neben dem Beruf haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ich habe noch weitere Fragen – an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an das Weiterbildungsinstitut, an dem Sie Interesse haben, eine Weiterbildung zu besuchen. Dort können Ihnen Ihre Fragen persönlich beantwortet werden. Alle unsere Weiterbildungsinstitute stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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