Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit 

Das BayZiel als Einrichtung der Technischen Hochschule Ingolstadt legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Nutzer*innen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.bayern-weit.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Website fand am 15.10.2024 statt.

Die Website wurde von der Agentur besserdrei im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung auf Basis eines Fragebogens mit 98 Prüfschritten getestet.

Seit der Erstellung der Website im Oktober 2024 wurden nur redaktionelle Anpassungen durchgeführt. Struktur und Layout wurden beibehalten.

Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei:
Tabelle auf der Seite Formate & Abschlüsse nicht Barrierefrei
Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden nicht angeboten

 

Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an info@bayziel.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist:

Technische Hochschule Ingolstadt
Esplanade 10
85049 Ingolstadt

info@thi.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Link zum Antrag

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info[at]schlichtungsstelle-bgg.de